Öffentliche Bekanntmachungen
Teilsperrung des Oberweges in Höhe der Häuser Nr. 6 und 7 am 16.02.2018
von 8.00 bis ca. 17.00 Uhr.
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1
Der Oberweg in Lorch wird in Höhe
der Wohngebäude Oberweg 6 und Oberweg 7
am Freitag, 16.02.2018
von 08.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
wegen Baumfällarbeiten für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Zu- und Abfahrt aus Richtung Einmündung Oberweg/Rheinstraße bis
zum evangelischen Gemeindehaus/Oberweg 4 bleibt möglich,
die Zufahrt vom Markt bis zu Oberweg 7.
Lorch, den 13.02.2018 Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )