Öffentliche Bekanntmachungen
Verkehrsbeschränkungen für "Tal total"
im Stadtgebiet von Lorch
Anlässlich der Veranstaltung „Tal total“ (Autofreier Sonntag)
werden innerhalb der Stadtgebiets von Lorch
gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Nr. 5 § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
folgende Verkehrsbeschränkungen angeordnet:
1.:
Die alte B 42 (Rheinuferstraße) in Lorch wird - beginnend hinter dem Parkplatz am „Wispergrill“ (in Richtung Bahnhof) - bis zur Fahrzeugunterführung am Bahnhof Lorch
am Sonntag, den 25.06.2017 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
2.:
Für den Bereich der „alten B 42 (Rheinuferstraße)“ in Lorch wird- von der alten Kelter (neben Bushaltestelle „Lorch Bahnhof“)- bis zur Bahnunterführung zum Weingut Mohr Erben (Neher)
von Samstag, 24.06.2017 (8.00 Uhr) bis Sonntag, 25.06.2017 (21.00 Uhr) ein Haltverbot für die Parkbuchten angeordnet.
Für die zwei Parkbuchten neben den Ständen an der Kelter gilt das Haltverbot bereits ab FREITAG, 23.06.2017, 8.00 Uhr
3.:
An der Auffahrt zum Bahngelände (Verlängerung Alte B 42 zur DB-Rampe) wird
von FREITAG, 23.06.2017 (8.00 Uhr) bis SONNTAG 25.06.2017 (21.00 Uhr) ein Haltverbot, - außer für die Einsatzfahrzeuge des WSV – angeordnet.
4.:
An der Bleichstraße, vor der Einmündung in die L3033,
und der Jahnstraße, Höhe Feuerwehrhaus / Haus Jahnstr. 1,
wird die Aufstellung des Verkehrszeichens 250 StVO - Verbot für Fahrzeuge aller Art - mit folgendem Zusatztext angeordnet:
"Am 25.06.2017 von 9.30 Uhr – 18.30 Uhr
Keine Durchfahrt über Lorchhausen zur B 42 möglich.
Zufahrt in den Ortsteil Lorchhausen frei.
Lorch, den 09.06.2017
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing)